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AGB
AGB für Beratungs- und Dienstleistungen

Diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Herrn Manuel Hauke, Friedrich-Münch-Str. 62, 75417 Mühlacker - Lienzingen (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und Unternehmen oder Privatpersonen, die die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen wollen (im Folgenden Auftraggeber genannt).

§ 1 Allgemeines
  1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Chiptuning und Steuergeräteoptimierung an. Für sämtliche in diesem Zusammenhang vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Beratungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers vor, bevor der Auftrag oder die Beratung vom Auftragnehmer durchgeführt wird.
  2. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, soweit diese schriftlich vereinbart wurden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, entzogen wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – UN Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
  1. Der Auftragnehmer bietet Chiptuning, Steuergeräteoptimierungen und OBD-Diagnoseleistungen an, wie diese auf der Internetplattform www.blackforest-performance.de präsentiert und beschrieben werden. Das präsentierte Leistungsangebot ist nicht abschließend. Weitere Leistungen können telefonisch oder schriftlich beim Auftragnehmer erfragt werden.
  2. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder hiervon unabhängig mit der unmittelbaren Auftragsausführung oder direkt mit der Beratungsleistung durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Leistungsumfang
  1. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers werden durch die gewählten Leistungspakete des Auftraggebers, den darin enthaltenen Preisen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bestimmt.
  2. Die Codierungs- bzw. OBD-Diagnoseleistungen werden erst nach vorheriger Terminvereinbarung entweder direkt vor Ort in einer der Werkstätten des Auftragnehmers erbracht.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistung auch durch Dritte ausführen zu lassen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber zuvor mit, welche Unterlagen, Dokumente und Informationen für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlich sind.

§ 5 Preise
  1. Die Preise für das Chiptuning, die Steuergeräteoptimierungen und die OBD-Diagnoseleistungen richten sich nach Art und Umfang der Arbeiten. Die Preise sind ab Angebotsdatum für 14 Kalendertage gültig und beinhalten die gesetzliche MwSt. oder sonstige Aufwendungen, sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
  2. Für Serviceleistungen, die auf Wunsch an einem arbeitsfreien Tag erbracht werden, wird ein Kosten-Aufschlag von 50 % berechnet (Non-office-Aufschlag). Als arbeitsfreie Tage gelten Sonntage sowie gesetzliche Feiertage.
  3. Sonstige Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsschluss noch nicht vereinbart waren oder für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung noch kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
  4. Sofern der Auftragnehmer Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.

§ 6 Zahlungsbedingungen
  1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags.
  2. Alle in Rechnung gestellten Serviceleistungen und Auslagen sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zu zahlen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Zahlung muss insoweit in voller Höhe des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer eingehen. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines mit der verspäteten Zahlung verbundenen darüber hinausgehenden Schadens.
  3. Im Falle einer unbegründeten Kündigung nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber, trägt dieser jegliche anfallenden Stornokosten.
  4. Werden Leistungen direkt vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers vorgenommen und das Fahrzeug durch den Auftraggeber auch direkt bei den Geschäftsräumen des Auftragnehmers nach erbrachter Leistung abgeholt, ist die Zahlung auch direkt vor Ort an den Auftragnehmer bei Abholung zu leisten.

§ 7 Stornierungsregelung
  1. Die Stornierung von Serviceleistungen muss jeweils schriftlich, per Post oder E-Mail erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung des Auftraggebers per Post oder E-Mail ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer maßgeblich.
  2. Bei Stornierung beauftragter Dienstleistungen werden die effektiv angefallenen Stunden, zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 15% berechnet. Der Bearbeitungszuschlag beträgt jedoch mindestens 50,00 € brutto.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 9 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, verursacht werden sowie für Informationen und Daten, die auf Angaben Dritter beruhen.

§ 10 Höhere Gewalt
  1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung
  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszeitraum.
  2. Unbeschadet einer etwaig gesetzlich bestehenden oder vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist sind beide Parteien jeweils berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner gegen wesentliche Pflichten des Vertrages verstößt und hierdurch unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nur für die vom Auftraggeber erteilten Aufträge und Projekte zweck- und weisungsgebunden erheben, verarbeiten und nutzen. Eine zweckgebundene Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und Dienstleistungsempfängers möglich.
  2. Personenbezogene Daten sind nur den beteiligten Mitarbeitern des Auftragnehmers, soweit für die Auftragsabwicklung notwendig, zugänglich.
  3. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie die von ihm beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  4. Nach Abschluss der erteilten Aufträge und Projekte werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Auftraggeber und Dienstleistungsempfänger erfolgt.
  5. Bezüglich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung digital erhobener personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetplattform www.fahrzeug-codierung.de wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen, die in alle Verträge mit einbezogen wird. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.blackforest-performance.de/datenschutz.php.

§ 13 Urheberrechtsschutz
  1. Der Auftragnehmer behält sich an allen digitalen Inhalten, Logos, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Die im digitalen Service enthaltenen Urheberrechtsvermerke, digitalen Signaturen, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte dürfen nicht bearbeitet oder entfernt werden. Digitale Inhalte dürfen vom Auftraggeber nicht weiterverarbeitet, inhaltlich oder redaktionell verändert, verkauft, weitergegeben, veröffentlicht als Download zur Verfügung gestellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise übertragen werden.
  2. Gleiches gilt für Unterlagen, die in Papierform ausgehändigt werden.

§ 14 Gerichtsstand
  1. Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis den Gerichtsstand des Auftragnehmers in Karlsruhe als zuständigen Gerichtsort.
  2. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist.
  3. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz des Auftraggebers oder sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt, gilt ebenfalls der Gerichtsstand des Auftraggebers.

§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und insoweit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile, berührt die Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch, sofern eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.

Stand: Januar 2019
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung

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